Zulasungsbedingungen für Einrichtungen

Zweck

Dieses Zulassungsprogramm beschreibt die Festlegungen, Abstimmung, Prüfung, Freigabe und Aktualisierung der Bedingungen für die Zulassung von Zertifizierungsstellen, Ausbildungs- und Beratungseinrichtungen zum DVWO-Qualitätsmodell. Damit stellt der DVWO sicher, dass die Festlegungen und damit die Zertifizierung, Ausbildung und Beratung von Unternehmen und Personal für alle Probanden sowie für die Mitarbeiter der zugelassenen Zertifizierungsstellen, Ausbildungs- und Beratungseinrichtungen transparent und die Entscheidungen der Zertifizierungsstellen, Ausbildungs- und Beratungseinrichtungen nachvollziehbar sind.


Geltungsbereich

Das hier beschriebene Zulassungsprogramm gilt für alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit einer System- oder Personalzertifizierung nach dem DVWO-Qualitätsmodell.


Zulassung von Zertifizierungsstellen

Der DVWO lässt Zertifizierungsstellen für eine System- oder Personalzertifizierung zu, die nach DIN EN ISO 9001/DVWO Überprüfungen vornehmen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie Bewertungen von QM-Systemen im Aus- und Weiterbildungsbereich objektiv, fachgerecht und unabhängig durchführen. Folgende Bedingungen sind durch Zertifizierungsstellen zu erfüllen:Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für eine Systemzertifizierung nach DIN EN ISO 45012 nach TGA Scope 37 bzw. NACE Code M80.


Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für eine Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 17024
anerkannte, gelistete Auditoren nach DIN EN ISO 19011 für ISO 9001 und DVWO-Modell. Die Auditoren müssen eine entsprechende Ausbildung, Qualifikation und Praxisnachweis erbringen
anerkannte, gelistete Fachexperten für spezifische Ausbildungs- und Methodeninhalte in der Aus- und Weiterbildung (betr. System- und Personalzertifizierung). Die Fachexperten müssen eine entsprechende Ausbildung, Qualifikation und Praxisnachweis erbringen
anerkannte, gelistete Fachprüfer für den DVWO-spezifischen Teil sowie PAS 1052 (betr. Personalzertifizierung). Die Fachprüfer müssen eine entsprechende Ausbildung, Qualifikation und einen Praxisnachweis erbringen

Zertifizierungsstellen schließen mit dem DVWO einen gesonderten Vertrag (Rahmenvertrag und Einzelvertrag) über die Konditionen zur Zertifizierung und Nutzung des DVWO-Logos ab.


Zulassung von Ausbildungseinrichtungen

Der DVWO hat zur Ausbildung und Prüfung von Qualitätsbeauftragten, internen Auditoren, Qualitätsmanagern und DVWO zertifizierten Trainern Zertifizierungsprogramme erstellt.

Die Ausbildungsprogramme, die sich aus den Zertifizierungsprogrammen ergeben, können von Ausbildungseinrichtungen angeboten und durchgeführt werden. Dazu werden diese Einrichtungen durch den DVWO zugelassen.

Folgende Bedingungen müssen durch diese Einrichtungen erfüllt sein:


Nachweis der Einführung und Aufrechterhaltung eines QM-Systems nach ISO 9001/DVWO
Nachweis vom Einsatz personalzertifizierter Trainer (fest angestellte oder freie Trainer) nach dem DVWO-Modell bzw. einer entsprechenden Lieferantenbewertung eingesetzter Trainer
durch den DVWO abgenommenes AusbildungsprogrammAusbildungseinrichtungen können beim DVWO einen Antrag auf Zulassung stellen. Dazu müssen die o.g. Anforderungen nachweislich abgedeckt werden.

Über die Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung im DVWO analog zur Entscheidung über die Aufnahme von Verbänden in den DVWO durch Empfehlung des Präsidiums mit einfacher Mehrheit.

Die Zulassung ist mit der Entrichtung einer Bearbeitungs- / Verwaltungsgebühr (s. Gebührenordnung) verbunden. Die Ausbildungseinrichtungen entrichten an den DVWO 10% der Seminargebühr als Lizenz.

Die Trainer der Ausbildungseinrichtungen, die nach dem DVWO-Modell ausbilden, sind verpflichtet, an jährlichen Informationsveranstaltungen über die Weiterentwicklung und Erfahrungsaustausch des DVWO-Modells teilzunehmen.


Die Ausbildungsprogramme sind jährlich zusammen mit dem DVWO zu evaluieren und ggf. zu verbessern.
Die Ausbildungsprogramme werden im DVWO durch die Fachkommission Qualität, Kommissionen „Programmentwicklung der Ausbildungen“ und „Weiterentwicklung des Modells“ überprüft und freigegeben.

Die erforderliche zustimmende Bewertung der Ausbildungsunterlagen und Curricula erfolgt über die Kommission „Programmentwicklung der Ausbildungen“. Die Ausbildungseinrichtung hat dieser Kommission alle Angaben und Unterlagen vorzulegen, die diese zur Bewertung der geschlossenen Curricula benötigt.

Zur Bewertung der Unterlagen kann die Kommission „Programmentwicklung der Ausbildungen“ eigene Erkenntnisse verwerten, Fachverständige beiziehen oder Prozess-Auditberichte anfordern.

Die zustimmende Bewertung durch die Kommission „Programmentwicklung der Ausbildungen“ darf nur versagt werden, wenn die vorgelegten Unterlagen auch nach Ablauf einer der Ausbildungseinrichtung gesetzten angemessenen Frist zur Ergänzung unvollständig sind,


die vorgelegten Unterlagen nicht gemäß dem DVWO-Qualitätsmodell erstellt sind,
die geforderten didaktischen Grundsätze nicht berücksichtigt worden sind (s. Ausbildungsordnung),
Abweichungen in der Prozess-Prüfung vorliegen.

Die zustimmende Bewertung kann wieder entzogen werden wenn:


Abweichungen in der jährlichen Evaluation nachgewiesen werden
wenn die erforderliche Evaluation erhebliche Mängel feststellt
die Voraussetzungen zur Zulassung (Zertifikat, zertifizierte Trainer usw.) nicht mehr gegeben sind

Zulassung von Beratungseinrichtungen

Für den Aufbau und die Einrichtung sowie zum Nachweis der Wirksamkeit von QM-Systemen nach ISO 9001/DVWO benötigen Unternehmen die fachkundige Beratung durch Beratungseinrichtungen. Im Sinne des DVWO sind Personen geeignete Berater, die neben fundierten und praktischen Kenntnissen zum Qualitätsmanagement auch die Standards des DVWO-Modells kennen und praktische Erfahrungen in der Durchführung interner und externer Audits nachweisen können.

Folgende Bedingungen müssen zur Zulassung als Beratungseinrichtung erfüllt sein:


Nachweis der Einführung und Aufrechterhaltung eines QM-Systems nach ISO 9001
Nachweis vom Einsatz personalzertifizierter Berater (fest angestellte oder freie Berater nach dem DVWO-Ausbildungsprogramm QTAE) nach dem DVWO-Modell bzw. einer entsprechenden Lieferantenbewertung eingesetzter Berater

Beratungseinrichtungen können beim DVWO einen Antrag auf Zulassung stellen. Dazu müssen die o.g. Anforderungen nachweislich abgedeckt werden.
Über die Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung analog zur Entscheidung über die Aufnahme von Verbänden in den DVWO durch Empfehlung des Präsidiums mit einfacher Mehrheit.

Die Zulassung ist mit der Entrichtung einer Bearbeitungs- / Verwaltungsgebühr (s. Gebührenordnung) verbunden. Beratungseinrichtungen sind von einer weiteren Lizenzgebühr befreit.

Die Berater der Beratungseinrichtungen, die nach dem DVWO-Modell beraten, sind verpflichtet, an jährlichen Informationsveranstaltungen über die Weiterentwicklung und Erfahrungsaustausch des DVWO-Modells teilzunehmen.


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Die Zulassungsbedingungen und -programme laden Sie bitte hier herunter.


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