Für den Aufbau und die Einrichtung sowie zum Nachweis der Wirksamkeit von QM-Systemen nach ISO 9001/DVWO benötigen Unternehmen die fachkundige Beratung durch Beratungseinrichtungen. Im Sinne des DVWO sind Personen geeignete Berater, die neben fundierten und praktischen Kenntnissen zum Qualitätsmanagement auch die Standards des DVWO-Modells kennen und praktische Erfahrungen in der Durchführung interner und externer Audits nachweisen können.
Folgende Bedingungen müssen zur Zulassung als Beratungseinrichtung erfüllt sein:
|
Beratungseinrichtungen können beim DVWO einen Antrag auf Zulassung stellen. Dazu müssen die o.g. Anforderungen nachweislich abgedeckt werden.
Über die Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung analog zur Entscheidung über die Aufnahme von Verbänden in den DVWO durch Empfehlung des Präsidiums mit einfacher Mehrheit.
Die Zulassung ist mit der Entrichtung einer Bearbeitungs- / Verwaltungsgebühr (s. Gebührenordnung) verbunden. Beratungseinrichtungen sind von einer weiteren Lizengebühr befreit.
Die Berater der Beratungseinrichtungen, die nach dem DVWO-Modell beraten, sind verpflichtet, an jährlichen Informationsveranstaltungen über die Weiterentwicklung und Erfahrungsaustausch des DVWO-Modells teilzunehmen.
Akkreditierte Beratungseinrichtungen

